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21.07.2017
Verwaltungspraxis der DRV Bund zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten bei rückwirkender Pflichtmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie eine neue Verfahrenspraxis etabliert, wonach mit einem feststellenden Bescheid einer Rechtsanwaltskammer zu einer rückwirkend begründeten Pflichtmitgliedschaft (auf den Tag der Antragstellung) gleichzeitig die 3-Monatsfrist des § 6 Abs. 4 SGB VI zu laufen beginnen soll. Der Syndikusrechtsanwalt hat in derartigen Fällen dann einen, ggf. auch formlosen, Antrag zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für den rückwirkenden Zeitraum zu stellen.
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