News

07.08.2015

Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft im Versorgungswerk wegen Beitragsrückständen

Mit Urteil vom 05.12.2014 hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg die Klage eines Rechtsanwalts gegen sein Versorgungswerk abgewiesen, mit der er sich gegen die Beendigung seiner im Rechtsanwaltsversorgungswerk freiwillig fortgeführten Mitgliedschaft aufgrund von Beitragsrückständen gewandt hatte. Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil stützte der Kläger zum einen auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung, zum anderen auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache. Mit Beschluss vom 17.06.2015 (8 LA 16/15) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Berufungszulassungsantrag kostenpflichtig abgelehnt. Der mit der Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständigen Versorgungswerk verbundene Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG sei regelmäßig verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn die Beendigung wegen des Verzuges mit drei Monatsbeiträgen nach fruchtlosem Verstreichenlassen einer Nachfrist zur Zahlung von einem Monat und Belehrung über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung erfolgt.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 17.06.2015.

zurück
Bitte warten