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29.06.2015

VERWALTUNGSSTREITSACHE ZU EINTRITTSALTERSABHÄNGIGEN MULTIPLIKATOREN (VG 12 K 818.11 / OVG 12 B 10.13 / BVERWG 10 B 66.14)

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 18.04.2013, die eintrittsalterabhängigen Multiplikatoren in § 19 Abs. 6 der Satzung betreffend, gewann das Versorgungswerk am 25.06.2014. Nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung vor dem 12. Senat änderte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin und wies die Klage kostenpflichtig ab. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die vom Kläger am 07.08.2014 erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.06.2015 kostenpflichtig zurückgewiesen, so dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.06.2014 rechtskräftig ist.
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