Ihr Engagement zählt!
In der Zeit vom 11. März 2026 bis 15. April 2026 findet die Wahl der Siebten Vertreterversammlung des Versorgungswerkes statt.
Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich als Kandidat/in aufstellen zu lassen.
Wenn Sie Interesse haben, finden Sie hier alle notwendigen Informationen.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einer/einem Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, sich mit dem Kurzprofil und Foto den Wählern vorzustellen. Entsprechende Formulare stehen Ihnen im Weiteren zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihr Engagement!
Bis 11.02.2026
Reichen Sie bis 11.02.2026,
15 Uhr, Ihre Wahlvorschläge schriftlich beim Wahlausschuss ein. Das entsprechende Formular steht Ihnen zum Download bereit.
Downloads
Die Wahl wird von einem Wahlausschuss vorbereitet, organisiert und geleitet, der aus sechs Mitgliedern des Versorgungswerkes besteht.
Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.09.2025
Frau Rechtsanwältin und Notarin Christina Müller-York, Herrn Rechtsanwalt Marc Wesser sowie Herrn Rechtsanwalt Volker C. Koch zu Mitgliedern des Wahlausschusses gewählt; zu deren Stellvertretern wurden die
Herren Rechtsanwälte Percy Ehlert, Matthias R. Graebel und Dirk Scholz gewählt.
Der Wahlausschuss hat sich in seiner ersten Sitzung am 06.10.2025 konstituiert:
Zum Wahlleiter wurde Herr Rechtsanwalt Marc Wesser, zu seinem Stellvertreter Herr Rechtsanwalt Volker C. Koch gewählt.
Wer wird gewählt
WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND
Die Zahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung beträgt jeweils 15. Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen. Sie trifft Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen, stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Vorstand. In geheimer Wahl werden von ihr 5 Vorstandsmitglieder gewählt. Mindestens drei der Mitglieder müssen dem Versorgungswerk angehören. Ein Mitglied der Vertreterversammlung, das in den Vorstand gewählt wird, scheidet aus der Vertreterversammlung aus.
WER WÄHLT WEN

Fakten zur Wahl
WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND
Das Versorgungswerk ist als eigenständige Körperschaft des öffentlichen
Rechts Teil der berufsständischen Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Der
Gesetzgeber hat dem Versorgungswerk den Auftrag erteilt, eine
leistungsstarke Absicherung seiner Mitglieder im Alter und bei
Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenen seiner Mitglieder aufzubauen
und sicherzustellen.
Die wirtschaftlichen Geschicke und die Gestaltung der sozialpolitischen
Spielräume des Versorgungswerks liegen in den Händen seiner demokratisch
gewählten Organe.
DAS VERSORGUNGSWERK
STRUKTUR DER SELBSTVERWALTUNG
Mit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht das Versorgungswerk unter der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und einer Fachaufsicht für die Belange des Vermögens und der Versicherungsmathematik durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft.
Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Es funktioniert ohne staatliche Zuschüsse.

Aufgaben
Vertreterversammlung:
• Änderung Satzung + Wahlordnung
• Wahl / Abberufung Mitglieder Vorstand
• Feststellung Jahresabschluss
• Entlastung Vorstand
• Festsetzung Beiträge + Bemessung Leistungen
Vorstand:
• Führt die Geschäfte des Versorgungswerkes
• Führt die Beschlüsse der Vertreterversammlung aus
• Legt Jahresabschlussbericht vor
• Beschließt technischen Geschäftsplan
• Beschließt Anlagestrategie und Angelegenheiten der Kapitalanlage
Geschäftsführung:
• Leitet Geschäftsstelle
• Führt laufende Verwaltungsgeschäfte
• Vollzieht Beschlüsse des Vorstands
• Nimmt an Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil
FAQ
Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin.
Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom
11. März bis 15. April 2026 die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes
per Briefwahl. Der Stimmzettel muss bis zum 15. April 2026,
um 15:00 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Es können nur diejenigen Mitglieder wählen und gewählt werden, die bei Ablauf der Wahlfrist am 15. April 2026 seit mindestens sechs Kalendermonaten Mitglied des Versorgungswerkes und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.