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Zusatzbeiträge 2025 – Rechtzeitiger Geldeingang, Höchstbetrag und Steuervorteil
Zusätzliche freiwillige Beiträge für das Jahr 2025 müssen spätestens am 31.12.2025 auf dem Konto des Versorgungswerkes eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass für die Rechtzeitigkeit ausschließlich der Tag maßgeblich ist, an dem die Einzahlung dem Konto des Versorgungswerkes tatsächlich gutgeschrieben wird, nicht aber der Tag der Auftragserteilung oder Kontobelastung bei Ihnen oder der Wertstellung (Valuta) bei Ihnen oder uns. Sofern der Zusatzbeitrag nicht durch die relativ neue Möglichkeit der Sofortüberweisung gezahlt wird, können zwischen Ihrem Auftrag und der tatsächlichen Gutschrift bei uns auch mehrere Arbeitstage liegen. Daher empfehlen wir, die Überweisung von Zusatzbeiträgen idealerweise bis Mitte Dezember auf den Weg zu bringen, damit Ihr Zusatzbeitrag trotz Bankfeiertagen (einschließlich des 31.12.) und ggf. Postlaufzeiten und nachlaufenden Buchungen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel auf dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben wird.
Der höchste Beitrag, den Sie in diesem Jahr auf Ihr Mitgliedskonto einzahlen können, einschließlich der bereits während des Jahres geleisteten Beiträge, beträgt € 35.935,20 (2,0-fache des höchsten Jahresbeitrages in der allgemeinen Rentenversicherung). Bei der Ermittlung Ihres individuell möglichen Zusatzbeitrages, unter Berücksichtigung Ihrer anderen in 2025 geleisteten Beiträge, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern.
Alle Beiträge zum Versorgungswerk, also auch freiwillige Zusatzbeiträge, stellen Vorsorgeaufwendungen dar. In der Steuererklärung für 2025 sind für einzeln Veranlagte bis zu € 29.344 (Zusammenverlangte: € 58.688) vollständig steuerlich absetzbar. Das macht freiwillige Zusatzbeiträge ggf. auch steuerlich sehr attraktiv.
Zusatzbeiträge können Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks „Zusatzbeitrag 2025“ überweisen. Selbstverständlich können Sie Zusatzbeiträge auch auf Grundlage eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandates von Ihrem Konto einziehen lassen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte möglichst bis Anfang Dezember mit, wieviel Zusatzbeitrag Sie leisten möchten. Der letzte Beitragseinzug in diesem Jahr erfolgt am 15.12.2025. Falls Sie diesen Termin für einen Einzug Ihres Zusatzbeitrags „verpassen“, können Sie in den Folgetagen immer noch selbst per Überweisung einzahlen (dabei bitte unbedingt den oben genannten Termin zum Geldeingang beim Versorgungswerk beachten).
Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, Ihre laufenden Beiträge sowie ggf. Zusatzbeiträge vom Versorgungswerk einziehen zu lassen. So verpassen Sie keinen Zahlungstermin und müssen sich um nichts weiter kümmern, als dem Versorgungswerk eine entsprechende Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zu erteilen (und ggf. die Höhe Ihrer gewünschten Zusatzbeiträge mitteilen). Das Formular finden Sie hier.