Wahlen zur

Vertreterversammlung

2026

11. März bis 15. April 2026

Sie haben gewählt!

​​​​​​​Ergebnis der Wahlen zur Siebten Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin


In der Zeit vom 11.03.2026 bis zum 15.04.2026 fanden die Wahlen zur Siebten Vertreterversammlung in Form der Briefwahl statt.


Die Vertreterversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 RAVG Bln aus 15 Mitgliedern des Versorgungswerkes. Darüber hinaus waren die in § 5 Abs. 1
der Satzung vorgesehenen 15 Ersatzmitglieder zu wählen. Die Amtszeit beträgt
fünf Jahre. Wählbar und wahlberechtigt waren nur Mitglieder des  Versorgungswerkes. 36 Bewerberinnen und Bewerber wurden von den Wahlberechtigten zur Wahl vorgeschlagen.



In der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 16.04.2026 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt: 


Von den (ursprünglich) 11.930 wahlberechtigten Mitgliedern des Versorgungswerkes gaben 2.401 ihre Stimme ab. 64 Stimmabgaben waren ungültig. Somit ergaben sich 2.337 gültige Stimmen.


Die Auszählung der gültigen 2.337 Stimmzettel ergab folgende Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:



1.Vandrey, Christine1.289Stimmen
2.Kattermann-Weber, Dr. Claudia1.137Stimmen
3.Stapenhorst, Dr. Hermann1.107Stimmen
4.Eis, Julia1.070Stimmen
5.Wagner, Léna1.070Stimmen
6.Unverdorben, Martin1.045Stimmen
7.Schulz, Benjamin 995Stimmen
8.Meise, Nadja    994Stimmen
9.Laudien, Sebastian990Stimmen
10.Stötzel, Thomas985Stimmen
11.Schwarz van Berk, Dr. Philip975Stimmen
12.Au, Dr. Saskia940Stimmen
13.Kolleck-Feser, Dr. Magali905Stimmen
14.Ellers, Dr. Holger869Stimmen
15.Ehlers, Dr. Jochen866Stimmen
16.Herbort, Dr. Nina854Stimmen
17.Rösch, Dr. Anja829Stimmen
18.Biker, Reinhard811Stimmen
19.Säverin, Klaus809Stimmen
20.Narewski, Nicole778Stimmen
21.Henne, Dr. Gudrun755Stimmen
22.Söker, Olaf707Stimmen
23.Heidl, Friedrich Constantin687Stimmen
24.Hahnfeld-Schulz, Christina672Stimmen
25.Klinge, Dr. Johann630Stimmen
26.Klotz, Dr. Karsten583Stimmen
27.Schäfer, Georg C.535Stimmen
28.Preuß, Raiko528Stimmen
29.Bröhmer, Elgin509Stimmen
30.Alpers, Bernward487Stimmen

31.

32.

33.

34.

35.

36.

Wulfetange, Jan

Stapenhorst, Friedrich

Greb, Dr. Klaus

Sommer, Tobias

Hagenkötter, Andreas

Tümmler, Christian

485

436

395

309

303

186

Stimmen

Stimmen

Stimmen

Stimmen

Stimmen

Stimmen


Die an Positionen 4. und 5. gewählten Kandidatinnen haben Stimmengleichheit erzielt. Ein Losentscheid ist nicht erforderlich, weil beide klar als Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt sind.



Als Mitglied in die Vertreterversammlung wurden somit folgende 15 Bewerberinnen und Bewerber gewählt:


1.Vandrey, Christine
2.Kattermann-Weber, Dr. Claudia
3.Stapenhorst, Dr. Hermann
4.Eis, Julia
5.Wagner, Léna
6.Unverdorben, Martin
7.Schulz, Benjamin
8.Meise, Nadja
9.Laudien, Sebastian
10.Stötzel, Thomas
11.Schwarz van Berk, Dr. Philip
12.Au, Dr. Saskia
13.Kolleck-Feser, Dr. Magali
14.Ellers, Dr. Holger
15.Ehlers, Dr. Jochen



Folgende 15 Bewerber wurden als Ersatzmitglied gewählt:


1.Herbort, Dr. Nina
2.Rösch, Dr. Anja
3.Biker, Reinhard
4.Säverin, Klaus
5.Narewski, Nicole
6.Henne, Dr. Gudrun
7.Söker, Olaf
8.Heidl, Friedrich Constantin
9.Hahnfeld-Schulz, Christina
10.Klinge, Dr. Johann
11.Klotz, Dr. Karsten
12.Schäfer, Georg C.
13.Preuß, Raiko
14.Bröhmer, Elgin
15.Alpers, Bernward


Der Wahlausschuss bedankt sich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft, an den Aufgaben der Vertreterversammlung als demokratisch gewähltem Organ des Versorgungswerkes mitzuwirken und gratuliert den Gewählten herzlich zu ihrer Wahl.


Die Vertreterversammlung wird innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses gemäß § 6 der Wahlordnung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten.


Berlin, den 16.04.2026



Der Wahlausschuss

Marc Wesser, Rechtsanwalt, Wahlleiter


Volker C. Koch, Rechtsanwalt und Notar, Stellvertreter des Wahlleiters

Christina Müller-York, Rechtsanwältin und Notarin




Termine

30.06.2026


Erste und konstituierende Sitzung der Siebten Vertreterversammlung

Downloads

Der Wahlausschuss

Die Wahl wird von einem Wahlausschuss vorbereitet, organisiert und geleitet, der aus sechs Mitgliedern des Versorgungswerkes besteht.
Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.09.2025
Frau Rechtsanwältin und Notarin Christina Müller-York, Herrn Rechtsanwalt Marc Wesser sowie Herrn Rechtsanwalt Volker C. Koch zu Mitgliedern des Wahlausschusses gewählt; zu deren Stellvertretern wurden die
​​​​​​​Herren Rechtsanwälte Percy Ehlert, Matthias R. Graebel und Dirk Scholz gewählt.
 
Der Wahlausschuss hat sich in seiner ersten Sitzung am 06.10.2025 konstituiert:
Zum Wahlleiter wurde Herr Rechtsanwalt Marc Wesser, zu seinem Stellvertreter Herr Rechtsanwalt Volker C. Koch gewählt.

Wer wird gewählt

WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND


Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen durch Ausübung ihres Stimmrechts per Briefwahl die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt dabei über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann eine Stimme gegeben werden.

Die Zahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung beträgt jeweils 15. Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen. Sie trifft Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen, stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Vorstand. In geheimer Wahl werden von ihr 5 Vorstandsmitglieder gewählt. Mindestens drei der Mitglieder müssen dem Versorgungswerk angehören. Ein Mitglied der Vertreterversammlung, das in den Vorstand gewählt wird, scheidet aus der Vertreterversammlung aus.

WER WÄHLT WEN

Fakten zur Wahl

WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND


Das Versorgungswerk ist als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts Teil der berufsständischen Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Der Gesetzgeber hat dem Versorgungswerk den Auftrag erteilt, eine leistungsstarke Absicherung seiner Mitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenen seiner Mitglieder aufzubauen und sicherzustellen.


Die wirtschaftlichen Geschicke und die Gestaltung der sozialpolitischen Spielräume des Versorgungswerks liegen in den Händen seiner demokratisch gewählten Organe.


DAS VERSORGUNGSWERK
STRUKTUR DER SELBSTVERWALTUNG


Mit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht das Versorgungswerk unter der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und einer Fachaufsicht für die Belange des Vermögens und der Versicherungsmathematik durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft.

Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Es funktioniert ohne staatliche Zuschüsse.

FAQ

Wer wird gewählt?
15 Mitglieder und 15 Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin. 
Wann wird gewählt?

Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom
11. März bis 15. April 2026 die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes
per Briefwahl. Der Stimmzettel muss bis zum 15. April 2026,
um 15:00 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Wie wird gewählt?
Das Wahlrecht kann nur persönlich durch Briefwahl ausgeübt werden.
Wie oft wird gewählt?
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. 
Wer darf wählen?

Es können nur diejenigen Mitglieder wählen und gewählt werden, die bei Ablauf der Wahlfrist am 15. April 2026 seit mindestens sechs Kalendermonaten Mitglied des Versorgungswerkes und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wer ist wählbar?
Jede(r) Wahlberechtigte kann für die Wahl zur Vertreterversammlung nominiert werden, sofern der Wahlvorschlag von mindestens eine(m)/(r) Wahlberechtigten unterstützt wird. 
Wie viele Stimmen habe ich?

Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann nur eine Stimme gegeben werden. Gewählt werden kann nur, wer auf dem Stimmzettel als Bewerber/in verzeichnet ist. Die Bewerberinnen und Bewerber, die gewählt werden sollen, sind durch ein zu ihrem Namen gesetztes Kreuz zweifelsfrei zu bezeichnen. Zusätzliche Vermerke machen den Stimmzettel ungültig.