Ergebnis der Wahlen zur Siebten Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin
In der Zeit vom 11.03.2026 bis zum 15.04.2026 fanden die Wahlen zur Siebten Vertreterversammlung in Form der Briefwahl statt.
Die Vertreterversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 RAVG Bln aus 15 Mitgliedern des Versorgungswerkes. Darüber hinaus waren die in § 5 Abs. 1
der Satzung vorgesehenen 15 Ersatzmitglieder zu wählen. Die Amtszeit beträgt
fünf Jahre. Wählbar und wahlberechtigt waren nur Mitglieder des Versorgungswerkes. 36 Bewerberinnen und Bewerber wurden von den Wahlberechtigten zur Wahl vorgeschlagen.
In der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 16.04.2026 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Von den (ursprünglich) 11.930 wahlberechtigten Mitgliedern des Versorgungswerkes gaben 2.401 ihre Stimme ab. 64 Stimmabgaben waren ungültig. Somit ergaben sich 2.337 gültige Stimmen.
Die Auszählung der gültigen 2.337 Stimmzettel ergab folgende Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:
| 1. | Vandrey, Christine | 1.289 | Stimmen |
| 2. | Kattermann-Weber, Dr. Claudia | 1.137 | Stimmen |
| 3. | Stapenhorst, Dr. Hermann | 1.107 | Stimmen |
| 4. | Eis, Julia | 1.070 | Stimmen |
| 5. | Wagner, Léna | 1.070 | Stimmen |
| 6. | Unverdorben, Martin | 1.045 | Stimmen |
| 7. | Schulz, Benjamin | 995 | Stimmen |
| 8. | Meise, Nadja | 994 | Stimmen |
| 9. | Laudien, Sebastian | 990 | Stimmen |
| 10. | Stötzel, Thomas | 985 | Stimmen |
| 11. | Schwarz van Berk, Dr. Philip | 975 | Stimmen |
| 12. | Au, Dr. Saskia | 940 | Stimmen |
| 13. | Kolleck-Feser, Dr. Magali | 905 | Stimmen |
| 14. | Ellers, Dr. Holger | 869 | Stimmen |
| 15. | Ehlers, Dr. Jochen | 866 | Stimmen |
| 16. | Herbort, Dr. Nina | 854 | Stimmen |
| 17. | Rösch, Dr. Anja | 829 | Stimmen |
| 18. | Biker, Reinhard | 811 | Stimmen |
| 19. | Säverin, Klaus | 809 | Stimmen |
| 20. | Narewski, Nicole | 778 | Stimmen |
| 21. | Henne, Dr. Gudrun | 755 | Stimmen |
| 22. | Söker, Olaf | 707 | Stimmen |
| 23. | Heidl, Friedrich Constantin | 687 | Stimmen |
| 24. | Hahnfeld-Schulz, Christina | 672 | Stimmen |
| 25. | Klinge, Dr. Johann | 630 | Stimmen |
| 26. | Klotz, Dr. Karsten | 583 | Stimmen |
| 27. | Schäfer, Georg C. | 535 | Stimmen |
| 28. | Preuß, Raiko | 528 | Stimmen |
| 29. | Bröhmer, Elgin | 509 | Stimmen |
| 30. | Alpers, Bernward | 487 | Stimmen |
31. 32. 33. 34. 35. 36. | Wulfetange, Jan Stapenhorst, Friedrich Greb, Dr. Klaus Sommer, Tobias Hagenkötter, Andreas Tümmler, Christian | 485 436 395 309 303 186 | Stimmen Stimmen Stimmen Stimmen Stimmen Stimmen |
Die an Positionen 4. und 5. gewählten Kandidatinnen haben Stimmengleichheit erzielt. Ein Losentscheid ist nicht erforderlich, weil beide klar als Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt sind.
Als Mitglied in die Vertreterversammlung wurden somit folgende 15 Bewerberinnen und Bewerber gewählt:
| 1. | Vandrey, Christine |
| 2. | Kattermann-Weber, Dr. Claudia |
| 3. | Stapenhorst, Dr. Hermann |
| 4. | Eis, Julia |
| 5. | Wagner, Léna |
| 6. | Unverdorben, Martin |
| 7. | Schulz, Benjamin |
| 8. | Meise, Nadja |
| 9. | Laudien, Sebastian |
| 10. | Stötzel, Thomas |
| 11. | Schwarz van Berk, Dr. Philip |
| 12. | Au, Dr. Saskia |
| 13. | Kolleck-Feser, Dr. Magali |
| 14. | Ellers, Dr. Holger |
| 15. | Ehlers, Dr. Jochen |
Folgende 15 Bewerber wurden als Ersatzmitglied gewählt:
| 1. | Herbort, Dr. Nina |
| 2. | Rösch, Dr. Anja |
| 3. | Biker, Reinhard |
| 4. | Säverin, Klaus |
| 5. | Narewski, Nicole |
| 6. | Henne, Dr. Gudrun |
| 7. | Söker, Olaf |
| 8. | Heidl, Friedrich Constantin |
| 9. | Hahnfeld-Schulz, Christina |
| 10. | Klinge, Dr. Johann |
| 11. | Klotz, Dr. Karsten |
| 12. | Schäfer, Georg C. |
| 13. | Preuß, Raiko |
| 14. | Bröhmer, Elgin |
| 15. | Alpers, Bernward |
Der Wahlausschuss bedankt sich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft, an den Aufgaben der Vertreterversammlung als demokratisch gewähltem Organ des Versorgungswerkes mitzuwirken und gratuliert den Gewählten herzlich zu ihrer Wahl.
Die Vertreterversammlung wird innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses gemäß § 6 der Wahlordnung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten.
Berlin, den 16.04.2026
Der Wahlausschuss
Marc Wesser, Rechtsanwalt, Wahlleiter
Volker C. Koch, Rechtsanwalt und Notar, Stellvertreter des Wahlleiters
Christina Müller-York, Rechtsanwältin und Notarin
30.06.2026
Erste und konstituierende Sitzung der Siebten Vertreterversammlung
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Die Wahl wird von einem Wahlausschuss vorbereitet, organisiert und geleitet, der aus sechs Mitgliedern des Versorgungswerkes besteht.
Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.09.2025
Frau Rechtsanwältin und Notarin Christina Müller-York, Herrn Rechtsanwalt Marc Wesser sowie Herrn Rechtsanwalt Volker C. Koch zu Mitgliedern des Wahlausschusses gewählt; zu deren Stellvertretern wurden die
Herren Rechtsanwälte Percy Ehlert, Matthias R. Graebel und Dirk Scholz gewählt.
Der Wahlausschuss hat sich in seiner ersten Sitzung am 06.10.2025 konstituiert:
Zum Wahlleiter wurde Herr Rechtsanwalt Marc Wesser, zu seinem Stellvertreter Herr Rechtsanwalt Volker C. Koch gewählt.
Wer wird gewählt
WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND
Die Zahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung beträgt jeweils 15. Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen. Sie trifft Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen, stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Vorstand. In geheimer Wahl werden von ihr 5 Vorstandsmitglieder gewählt. Mindestens drei der Mitglieder müssen dem Versorgungswerk angehören. Ein Mitglied der Vertreterversammlung, das in den Vorstand gewählt wird, scheidet aus der Vertreterversammlung aus.
WER WÄHLT WEN

Fakten zur Wahl
WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND
Das Versorgungswerk ist als eigenständige Körperschaft des öffentlichen
Rechts Teil der berufsständischen Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Der
Gesetzgeber hat dem Versorgungswerk den Auftrag erteilt, eine
leistungsstarke Absicherung seiner Mitglieder im Alter und bei
Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenen seiner Mitglieder aufzubauen
und sicherzustellen.
Die wirtschaftlichen Geschicke und die Gestaltung der sozialpolitischen
Spielräume des Versorgungswerks liegen in den Händen seiner demokratisch
gewählten Organe.
DAS VERSORGUNGSWERK
STRUKTUR DER SELBSTVERWALTUNG
Mit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht das Versorgungswerk unter der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und einer Fachaufsicht für die Belange des Vermögens und der Versicherungsmathematik durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft.
Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Es funktioniert ohne staatliche Zuschüsse.

Aufgaben
Vertreterversammlung:
• Änderung Satzung + Wahlordnung
• Wahl / Abberufung Mitglieder Vorstand
• Feststellung Jahresabschluss
• Entlastung Vorstand
• Festsetzung Beiträge + Bemessung Leistungen
Vorstand:
• Führt die Geschäfte des Versorgungswerkes
• Führt die Beschlüsse der Vertreterversammlung aus
• Legt Jahresabschlussbericht vor
• Beschließt technischen Geschäftsplan
• Beschließt Anlagestrategie und Angelegenheiten der Kapitalanlage
Geschäftsführung:
• Leitet Geschäftsstelle
• Führt laufende Verwaltungsgeschäfte
• Vollzieht Beschlüsse des Vorstands
• Nimmt an Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil
FAQ
Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin.
Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom
11. März bis 15. April 2026 die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes
per Briefwahl. Der Stimmzettel muss bis zum 15. April 2026,
um 15:00 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Es können nur diejenigen Mitglieder wählen und gewählt werden, die bei Ablauf der Wahlfrist am 15. April 2026 seit mindestens sechs Kalendermonaten Mitglied des Versorgungswerkes und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann nur eine Stimme gegeben werden. Gewählt werden kann nur, wer auf dem Stimmzettel als Bewerber/in verzeichnet ist. Die Bewerberinnen und Bewerber, die gewählt werden sollen, sind durch ein zu ihrem Namen gesetztes Kreuz zweifelsfrei zu bezeichnen. Zusätzliche Vermerke machen den Stimmzettel ungültig.