Ergebnis der Wahlen der Vorstandsmitglieder
Die sechste Vertreterversammlung des Versorgungswerkes (vgl. ABl. Nr. 19 / 07.05.2021, S. 1697 ff.) ist am 30. Juni 2021 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengetreten.
Sie wählte folgende Vorstandsmitglieder:
Nicole Narewski,
Dr. Hermann Stapenhorst,
Thomas Stötzel,
Martin Unverdorben
und
Christine Vandrey.
Alle Gewählten gehören dem Versorgungswerk an. Mit ihrer Wahl zum Vorstandsmitglied sind Nicole Narewski, Dr. Hermann Stapenhorst, Thomas Stötzel, Martin Unverdorben und Christine Vandrey aus der Vertreterversammlung ausgeschieden.
In der konstituierenden Sitzung des Vorstands am 30. Juni 2021 wurden
Dr. Hermann Stapenhorst zum Präsidenten
und
Christine Vandrey zur Vizepräsidentin
des Versorgungswerkes gewählt.
Berlin, den 1. Juli 2021
Dr. Hermann Stapenhorst
Präsident
Ergebnis der Wahlen zur sechsten Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin
In der Zeit vom 03.03.2021 bis zum 07.04.2021 fanden die Wahlen zur sechsten Vertreterversammlung in Form der Briefwahl statt.
Die Vertreterversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 RAVG Bln aus 15 Mitgliedern des Versorgungswerks. Darüber hinaus waren die in § 5 Abs. 1 der Satzung vorgesehenen 15 Ersatzmitglieder zu wählen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wählbar und wahlberechtigt waren nur Mitglieder des Versorgungswerks. 31 Bewerberinnen und Bewerber wurden von den Wahlberechtigten zur Wahl vorgeschlagen.
In der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 08.04.2021 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Von den 11.281 wahlberechtigten Mitgliedern des Versorgungswerks gaben 2.132 ihre Stimme ab sowie drei Personen, die im Laufe der Wahlzeit als Mitglieder ausgeschieden waren. Von den eingegangenen Stimmabgaben waren 53 unwirksam und 17 ungültig.
Die Auszählung der gültigen 2.065 Stimmzettel ergab folgende Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:
1. | Vandrey, Christine | 1.285 | Stimmen |
2. | Stapenhorst, Dr. Hermann | 1.079 | Stimmen |
3. | Eis, Julia | 1.057 | Stimmen |
4. | Schlimme, Nicole | 1.044 | Stimmen |
5. | Kattermann-Weber, Dr. Claudia | 1.005 | Stimmen |
6. | Unverdorben, Martin | 979 | Stimmen |
7. | Meise, Nadja | 978 | Stimmen |
8. | Stötzel, Thomas | 926 | Stimmen |
9. | Schulz, Benjamin | 904 | Stimmen |
10. | Rösch, Dr. Anja | 864 | Stimmen |
11. | Narewski, Nicole | 819 | Stimmen |
12. | Ellers, Dr. Holger | 790 | Stimmen |
13. | Laudien, Sebastian | 778 | Stimmen |
14. | Hahnfeld-Schulz, Christina | 775 | Stimmen |
15. | Klotz, Dr. Karsten | 752 | Stimmen |
16. | Biker, Reinhard | 725 | Stimmen |
17. | Kolleck-Feser, Dr. Magali | 712 | Stimmen |
18. | Henne, Dr. Gudrun | 650 | Stimmen |
19. | Klinge, Dr. Johann | 636 | Stimmen |
20. | Koehler, Johannes | 611 | Stimmen |
21. | Koehler, Petra | 582 | Stimmen |
22. | Birkhoff, Hansgeorg | 578 | Stimmen |
23. | Wulfetange, Jan | 572 | Stimmen |
24. | Frank, Markus | 536 | Stimmen |
25. | Kissler, Michael Rudolf | 536 | Stimmen |
26. | Alpers, Bernward | 516 | Stimmen |
27. | Weber, Georg | 472 | Stimmen |
28. | Neuhaus, Carsten | 459 | Stimmen |
29. | Sommer, Tobias | 443 | Stimmen |
30. | Ehlert, Percy | 388 | Stimmen |
31. | Tümmler, Christian | 314 | Stimmen |
Durch Losentscheid in Gegenwart aller anwesenden Mitglieder des Wahlausschusses wurde zwischen den Kandidaten mit Stimmengleichheit auf den Plätzen 24 und 25 für den Kandidaten Markus Frank Platz 24 ermittelt, Michael Rudolf Kissler bleibt auf Platz 25.
Als Mitglied in die Vertreterversammlung wurden somit folgende 15 Bewerberinnen und Bewerber gewählt:
1. | Vandrey, Christine |
2. | Stapenhorst, Dr. Hermann |
3. | Eis, Julia |
4. | Schlimme, Nicole |
5. | Kattermann-Weber, Dr. Claudia |
6. | Unverdorben, Martin |
7. | Meise, Nadja |
8. | Stötzel, Thomas |
9. | Schulz, Benjamin |
10. | Rösch, Dr. Anja |
11. | Narewski, Nicole |
12. | Ellers, Dr. Holger |
13. | Laudien, Sebastian |
14. | Hahnfeld-Schulz, Christina |
15. | Klotz, Dr. Karsten |
Folgende 15 Bewerber wurden als Ersatzmitglied gewählt:
1. | Biker, Reinhard |
2. | Kolleck-Feser, Dr. Magali |
3. | Henne, Dr. Gudrun |
4. | Klinge, Dr. Johann |
5. | Koehler, Johannes |
6. | Koehler, Petra |
7. | Birkhoff, Hansgeorg |
8. | Wulfetange, Jan |
9. | Frank, Markus |
10. | Kissler, Michael Rudolf |
11. | Alpers, Bernward |
12. | Weber, Georg |
13. | Neuhaus, Carsten |
14. | Sommer, Tobias |
15. | Ehlert, Percy |
Der Wahlausschuss bedankt sich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft, an den Aufgaben der Vertreterversammlung als demokratisch gewähltem Organ des Versorgungswerkes mitzuwirken und gratuliert den Gewählten herzlich zu ihrer Wahl.
Die Vertreterversammlung wird innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses gemäß § 6 der Wahlordnung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten.
Berlin, den 08.04.2021
Der Wahlausschuss
Christina Müller-York, Rechtsanwältin, Wahlleiterin
Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Rechtsanwalt und Notar, Stellvertreter der Wahlleiterin
Kai Peters, Rechtsanwalt
30.06.2021
Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung
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Wer wird gewählt
WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND
Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen durch Ausübung ihres Stimmrechts per Briefwahl die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt dabei über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann eine Stimme gegeben werden.
Die Zahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung beträgt jeweils 15. Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen. Sie trifft Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen, stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Vorstand. In geheimer Wahl werden von ihr 5 Vorstandsmitglieder gewählt. Mindestens drei der Mitglieder müssen dem Versorgungswerk angehören. Ein Mitglied der Vertreterversammlung, das in den Vorstand gewählt wird, scheidet aus der Vertreterversammlung aus.WER WÄHLT WEN
Fakten zur Wahl
WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND
Das Versorgungswerk ist als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts Teil der berufsständischen Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Der Gesetzgeber hat dem Versorgungswerk den Auftrag erteilt, eine leistungsstarke Absicherung seiner Mitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenen seiner Mitglieder aufzubauen und sicherzustellen.
Die wirtschaftlichen Geschicke und die Gestaltung der sozialpolitischen Spielräume des Versorgungswerks liegen in den Händen seiner demokratisch gewählten Organe.DAS VERSORGUNGSWERK
STRUKTUR DER SELBSTVERWALTUNGMit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht das Versorgungswerk unter der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und einer Fachaufsicht für die Belange des Vermögens und der Versicherungsmathematik durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft.
Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Es funktioniert ohne staatliche Zuschüsse.Aufgaben
Vertreterversammlung:
• Änderung Satzung + Wahlordnung
• Wahl / Abberufung Mitglieder Vorstand
• Feststellung Jahresabschluss
• Entlastung Vorstand
• Festsetzung Beiträge + Bemessung LeistungenVorstand:
• Führt die Geschäfte des Versorgungswerkes
• Führt die Beschlüsse der Vertreterversammlung aus
• Legt Jahresabschlussbericht vor
• Beschließt technischen Geschäftsplan
• Beschließt Anlagestrategie und Angelegenheiten der KapitalanlageGeschäftsführung:
• Leitet Geschäftsstelle
• Führt laufende Verwaltungsgeschäfte
• Vollzieht Beschlüsse des Vorstands
• Nimmt an Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilFAQ
Wer wird gewählt?15 Mitglieder und 15 Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin.Wann wird gewählt?Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom
3. März bis 7. April 2021 die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes
per Briefwahl. Der Stimmzettel muss bis zum 7. April 2021,
um 15:00 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein.Wie wird gewählt?Das Wahlrecht kann nur persönlich durch Briefwahl ausgeübt werden.Wie oft wird gewählt?Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.Wer darf wählen?Es können nur diejenigen Mitglieder wählen und gewählt werden, die bei Ablauf der Wahlfrist am 7. April 2021 seit mindestens sechs Kalendermonaten Mitglied des Versorgungswerkes und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wer ist wählbar?Jede(r) Wahlberechtigte kann für die Wahl zur Vertreterversammlung nominiert werden, sofern der Wahlvorschlag von mindestens eine(m)/(r) Wahlberechtigten unterstützt wird.Wie viele Stimmen habe ich?Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann nur eine Stimme gegeben werden. Gewählt werden kann nur, wer auf dem Stimmzettel als Bewerber/in verzeichnet ist. Die Bewerberinnen und Bewerber, die gewählt werden sollen, sind durch ein zu ihrem Namen gesetztes Kreuz zweifelsfrei zu bezeichnen. Zusätzliche Vermerke machen den Stimmzettel ungültig.Bitte warten
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