Bekanntgabe

des Wahlergebnisses

In der Zeit vom 3. März bis zum 7. April 2021 fanden die Wahlen zur Vertreterversammlung statt.

Sie haben gewählt!

Ergebnis der Wahlen der Vorstandsmitglieder


Die sechste Vertreterversammlung des Versorgungswerkes (vgl. ABl. Nr. 19 / 07.05.2021, S. 1697 ff.) ist am 30. Juni 2021 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengetreten. 


Sie wählte folgende Vorstandsmitglieder: 


            Nicole Narewski, 
            Dr. Hermann Stapenhorst,
            Thomas Stötzel,  
            Martin Unverdorben  
            und 
            Christine Vandrey.


Alle Gewählten gehören dem Versorgungswerk an. Mit ihrer Wahl zum Vorstandsmitglied sind Nicole Narewski, Dr. Hermann Stapenhorst, Thomas Stötzel, Martin Unverdorben und Christine Vandrey aus der Vertreterversammlung ausgeschieden.


In der konstituierenden Sitzung des Vorstands am 30. Juni 2021 wurden 


            Dr. Hermann Stapenhorst zum Präsidenten 
            und 
            Christine Vandrey zur Vizepräsidentin 


des Versorgungswerkes gewählt. 

Berlin, den 1. Juli 2021 



Dr. Hermann Stapenhorst
Präsident 



Ergebnis der Wahlen zur sechsten Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin


In der Zeit vom 03.03.2021 bis zum 07.04.2021 fanden die Wahlen zur sechsten Vertreterversammlung in Form der Briefwahl statt.


Die Vertreterversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 RAVG Bln aus 15 Mitgliedern des Versorgungswerks. Darüber hinaus waren die in § 5 Abs. 1 der Satzung vorgesehenen 15 Ersatzmitglieder zu wählen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wählbar und wahlberechtigt waren nur Mitglieder des Versorgungswerks. 31 Bewerberinnen und Bewerber wurden von den Wahlberechtigten zur Wahl vorgeschlagen.

In der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 08.04.2021 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt: 

Von den 11.281 wahlberechtigten Mitgliedern des Versorgungswerks gaben 2.132 ihre Stimme ab sowie drei Personen, die im Laufe der Wahlzeit als Mitglieder ausgeschieden waren. Von den eingegangenen Stimmabgaben waren 53 unwirksam und 17 ungültig.


Die Auszählung der gültigen 2.065 Stimmzettel ergab folgende Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:



1.Vandrey, Christine1.285Stimmen
2.Stapenhorst, Dr. Hermann1.079Stimmen
3.Eis, Julia1.057Stimmen
4.Schlimme, Nicole1.044Stimmen
5.Kattermann-Weber, Dr. Claudia1.005Stimmen
6.Unverdorben, Martin979Stimmen
7.Meise, Nadja978Stimmen
8.Stötzel, Thomas926Stimmen
9.Schulz, Benjamin904Stimmen
10.Rösch, Dr. Anja864Stimmen
11.Narewski, Nicole819Stimmen
12.Ellers, Dr. Holger790Stimmen
13.Laudien, Sebastian778Stimmen
14.Hahnfeld-Schulz, Christina775Stimmen
15.Klotz, Dr. Karsten752Stimmen
16.Biker, Reinhard725Stimmen
17.Kolleck-Feser, Dr. Magali712Stimmen
18.Henne, Dr. Gudrun650Stimmen
19.Klinge, Dr. Johann636Stimmen
20.Koehler, Johannes611Stimmen
21.Koehler, Petra582Stimmen
22.Birkhoff, Hansgeorg578Stimmen
23.Wulfetange, Jan572Stimmen
24.Frank, Markus536Stimmen
25.Kissler, Michael Rudolf536Stimmen
26.Alpers, Bernward516Stimmen
27.Weber, Georg472Stimmen
28.Neuhaus, Carsten459Stimmen
29.Sommer, Tobias443Stimmen
30.Ehlert, Percy388Stimmen
31.Tümmler, Christian314Stimmen


Durch Losentscheid in Gegenwart aller anwesenden Mitglieder des Wahlausschusses wurde zwischen den Kandidaten mit Stimmengleichheit auf den Plätzen 24 und 25 für den Kandidaten Markus Frank Platz 24 ermittelt, Michael Rudolf Kissler bleibt auf Platz 25.



Als Mitglied in die Vertreterversammlung wurden somit folgende 15 Bewerberinnen und Bewerber gewählt:


1.Vandrey, Christine
2.Stapenhorst, Dr. Hermann
3.Eis, Julia
4.Schlimme, Nicole
5.Kattermann-Weber, Dr. Claudia
6.Unverdorben, Martin
7.Meise, Nadja
8.Stötzel, Thomas
9.Schulz, Benjamin
10.Rösch, Dr. Anja
11.Narewski, Nicole
12.Ellers, Dr. Holger
13.Laudien, Sebastian
14.Hahnfeld-Schulz, Christina
15.Klotz, Dr. Karsten



Folgende 15 Bewerber wurden als Ersatzmitglied gewählt:


1.Biker, Reinhard
2.Kolleck-Feser, Dr. Magali
3.Henne, Dr. Gudrun
4.Klinge, Dr. Johann
5.Koehler, Johannes
6.Koehler, Petra
7.Birkhoff, Hansgeorg
8.Wulfetange, Jan
9.Frank, Markus
10.Kissler, Michael Rudolf
11.Alpers, Bernward
12.Weber, Georg
13.Neuhaus, Carsten
14.Sommer, Tobias
15.Ehlert, Percy


Der Wahlausschuss bedankt sich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft, an den Aufgaben der Vertreterversammlung als demokratisch gewähltem Organ des Versorgungswerkes mitzuwirken und gratuliert den Gewählten herzlich zu ihrer Wahl.


Die Vertreterversammlung wird innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses gemäß § 6 der Wahlordnung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten.


Berlin, den 08.04.2021



Der Wahlausschuss

Christina Müller-York, Rechtsanwältin, Wahlleiterin


Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Rechtsanwalt und Notar, Stellvertreter der Wahlleiterin

Kai Peters, Rechtsanwalt




Termine

30.06.2021


Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung

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Wer wird gewählt

WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND


Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen durch Ausübung ihres Stimmrechts per Briefwahl die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt dabei über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann eine Stimme gegeben werden.

Die Zahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung beträgt jeweils 15. Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen. Sie trifft Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen, stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Vorstand. In geheimer Wahl werden von ihr 5 Vorstandsmitglieder gewählt. Mindestens drei der Mitglieder müssen dem Versorgungswerk angehören. Ein Mitglied der Vertreterversammlung, das in den Vorstand gewählt wird, scheidet aus der Vertreterversammlung aus.

WER WÄHLT WEN

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Fakten zur Wahl

WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND


Das Versorgungswerk ist als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts Teil der berufsständischen Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Der Gesetzgeber hat dem Versorgungswerk den Auftrag erteilt, eine leistungsstarke Absicherung seiner Mitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenen seiner Mitglieder aufzubauen und sicherzustellen.


Die wirtschaftlichen Geschicke und die Gestaltung der sozialpolitischen Spielräume des Versorgungswerks liegen in den Händen seiner demokratisch gewählten Organe.


DAS VERSORGUNGSWERK
STRUKTUR DER SELBSTVERWALTUNG


Mit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht das Versorgungswerk unter der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und einer Fachaufsicht für die Belange des Vermögens und der Versicherungsmathematik durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft.

Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Es funktioniert ohne staatliche Zuschüsse.

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FAQ

Wer wird gewählt?
15 Mitglieder und 15 Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin. 
Wann wird gewählt?

Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom
3. März bis 7. April 2021 die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes
per Briefwahl. Der Stimmzettel muss bis zum 7. April 2021,
um 15:00 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Wie wird gewählt?
Das Wahlrecht kann nur persönlich durch Briefwahl ausgeübt werden.
Wie oft wird gewählt?
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. 
Wer darf wählen?

Es können nur diejenigen Mitglieder wählen und gewählt werden, die bei Ablauf der Wahlfrist am 7. April 2021 seit mindestens sechs Kalendermonaten Mitglied des Versorgungswerkes und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wer ist wählbar?
Jede(r) Wahlberechtigte kann für die Wahl zur Vertreterversammlung nominiert werden, sofern der Wahlvorschlag von mindestens eine(m)/(r) Wahlberechtigten unterstützt wird. 
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann nur eine Stimme gegeben werden. Gewählt werden kann nur, wer auf dem Stimmzettel als Bewerber/in verzeichnet ist. Die Bewerberinnen und Bewerber, die gewählt werden sollen, sind durch ein zu ihrem Namen gesetztes Kreuz zweifelsfrei zu bezeichnen. Zusätzliche Vermerke machen den Stimmzettel ungültig.
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