Bekanntgabe
des Wahlergebnisses

In der Zeit vom 1. März bis zum 31. März 2016 fanden die Wahlen zur Vertreterversammlung statt. Im Anschluss hat die Vertreterversammlung den Vorstand gewählt.

Sie haben gewählt!

Ergebnis der Wahlen der Vorstandsmitglieder


Die fünfte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes (vgl. ABl 2016, S. 972) ist am 30. Juni 2016 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengetreten.  


Sie wählte folgende Vorstandsmitglieder: 


            Nicole Narewski, 
            Dr. Hermann Stapenhorst,
            Thomas Stötzel,  
            Martin Unverdorben  
            und 
            Christine Vandrey.


Alle Gewählten gehören dem Versorgungswerk an.  
Mit ihrer Wahl zum Vorstandsmitglied sind Dr. Hermann Stapenhorst, Thomas Stötzel, Martin Unverdorben und Christine Vandrey aus der Vertreterversammlung ausgeschieden.  


In der konstituierenden Sitzung des Vorstands am 30. Juni 2016 wurden 


            Dr. Hermann Stapenhorst zum Präsidenten 
            und 
            Christine Vandrey zur Vizepräsidentin 


des Versorgungswerkes gewählt. 

Berlin, den 4. Juli 2016 



Dr. Hermann Stapenhorst
Präsident 



Ergebnis der Wahlen zur fünften Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin


In der Zeit vom 01.03.2016 bis zum 31.03.2016 fanden die Wahlen zur Vertreterversammlung in Form der Briefwahl statt.


Die Vertreterversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 RAVG Bln aus 15 Mitgliedern des Versorgungswerks. Darüber hinaus waren die in § 5 Abs. 1 der Satzung vorgesehenen 15 Ersatzmitglieder zu wählen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wählbar und wahlberechtigt waren nur Mitglieder des Versorgungswerks. 31 Bewerberinnen und Bewerber wurden von den Wahlberechtigten zur Wahl vorgeschlagen.

In der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 01.04.2016 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt: 

Von den 9.932 wahlberechtigten Mitgliedern des Versorgungswerks gaben 1.886 ihre Stimme ab sowie eine Person, die im Laufe der Wahlzeit als Mitglied ausgeschieden war. Von den eingegangenen Stimmabgaben waren 28 unwirksam und 16 ungültig.



Die Auszählung der gültigen 1.841 Stimmzettel ergab folgende Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:



1.Dr. Stapenhorst, Hermann915Stimmen
2.Vandrey, Christine893Stimmen
3.Unverdorben, Martin787Stimmen
4.Reeckmann-Fiedler, Frauke766Stimmen
5.Eis, Julia709Stimmen
6.Dr. Pilz, Knut702Stimmen
7.Dr. Bräutigam, Benedikt700Stimmen
8.Schulz, Benjamin685Stimmen
9.Dr. Wille, Sebastian685Stimmen
10.Schlimme, Nicole663Stimmen
11.Stötzel, Thomas635Stimmen
12.Meise, Nadja631Stimmen
13.Dr. Rösch, Anja572Stimmen
14.Dr. Ellers, Holger535Stimmen
15.Dr. Klotz, Karsten525Stimmen
16.Dr. Klinge, Johann516Stimmen
17.Hahnfeld-Schulz, Christina510Stimmen
18.Koehler, Johannes504Stimmen
19.Staudacher, Thomas470Stimmen
20.Narewski, Nicole464Stimmen
21.Niclas, Vilma460Stimmen
22.Seibeld, Cornelia452Stimmen
23.Katins, Carlos431Stimmen
24.Herzog, Benjamin397Stimmen
25.Brose, Anke396Stimmen
26.Kliem, Lukas A.388Stimmen
27.Ehlert, Percy - Maître en Droit382Stimmen
28.Sommer, Tobias382Stimmen
29.Eisenburger, Markus379Stimmen
30.Pahlisch, Alexander335Stimmen
31.Joppe, Karsten292Stimmen


Durch Losentscheid in Gegenwart aller anwesenden Mitglieder des Wahlausschusses wurde zwischen den Kandidaten mit Stimmengleichheit auf den Plätzen 27 und 28 für den Kandidaten Percy Ehlert Platz 27 ermittelt, Tobias Sommer bleibt auf Platz 28.



Als Mitglied in die Vertreterversammlung wurden somit folgende 15 Bewerberinnen und Bewerber gewählt:


1.Dr. Stapenhorst, Hermann
2.Vandrey, Christine
3.Unverdorben, Martin
4.Reeckmann-Fiedler, Frauke
5.Eis, Julia
6.Dr. Pilz, Knut
7.Dr. Bräutigam, Benedikt
8.Schulz, Benjamin
9.Dr. Wille, Sebastian
10.Schlimme, Nicole
11.Stötzel, Thomas
12.Meise, Nadja
13.Dr. Rösch, Anja
14.Dr. Ellers, Holger
15.Dr. Klotz, Karsten



Folgende 15 Bewerber wurden als Ersatzmitglied gewählt:


1.Dr. Klinge, Johann
2.Hahnfeld-Schulz, Christina
3.Koehler, Johannes
4.Staudacher, Thomas
5.Narewski, Nicole
6.Niclas, Vilma
7.Seibeld, Cornelia
8.Katins, Carlos
9.Herzog, Benjamin
10.Brose, Anke
11.Kliem, Lukas A.
12.Ehlert, Percy - Maître en Droit
13.Sommer, Tobias
14.Eisenburger, Markus
15.Pahlisch, Alexander

 

Der Wahlausschuss bedankt sich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft, an den Aufgaben der Vertreterversammlung als demokratisch gewähltem Organ des Versorgungswerkes mitzuwirken und gratuliert den Gewählten herzlich zu Ihrer Wahl.


Die Vertreterversammlung wird innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses gemäß § 6 der Wahlordnung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten.


Berlin, den 20.04.2016



Der Wahlausschuss

Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Rechtsanwalt und Notar, Wahlleiter

Christina Müller-York, Rechtsanwältin, Stellvertreterin des Wahlleiters

Christian H. Hochgrebe, Rechtsanwalt




Termine

30.06.2016


Wahl des Vorstands durch die Vertreterversammlung


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15.07.2016


Bekanntmachung des Wahlergebnisses des Vorstands

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Wer wird gewählt

WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND


Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen durch Ausübung ihres Stimmrechts per Briefwahl die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt dabei über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann eine Stimme gegeben werden.

Die Zahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung beträgt jeweils 15. Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen. Sie trifft Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen, stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Vorstand. In geheimer Wahl werden von ihr 5 Vorstandsmitglieder gewählt. Mindestens drei der Mitglieder müssen dem Versorgungswerk angehören. Ein Mitglied der Vertreterversammlung, das in den Vorstand gewählt wird, scheidet aus der Vertreterversammlung aus.

WER WÄHLT WEN

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Fakten zur Wahl

WAHLEN ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG UND VORSTAND


Das Versorgungswerk ist als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts Teil der berufsständischen Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Der Gesetzgeber hat dem Versorgungswerk den Auftrag erteilt, eine leistungsstarke Absicherung seiner Mitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenen seiner Mitglieder aufzubauen und sicherzustellen.


Die wirtschaftlichen Geschicke und die Gestaltung der sozialpolitischen Spielräume des Versorgungswerks liegen in den Händen seiner demokratisch gewählten Organe.


DAS VERSORGUNGSWERK
STRUKTUR DER SELBSTVERWALTUNG


Mit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht das Versorgungswerk unter der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und einer Fachaufsicht für die Belange des Vermögens und der Versicherungsmathematik durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft.

Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Es funktioniert ohne staatliche Zuschüsse.

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FAQ

Wer wird gewählt?
15 Mitglieder und 15 Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin. 
Wann wird gewählt?
Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom
1. bis 31. März 2016 die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes
per Briefwahl. Der Stimmzettel muss bis zum 31. März 2016,
um 15:00 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Wie wird gewählt?
Das Wahlrecht kann nur persönlich durch Briefwahl ausgeübt werden.
Wie oft wird gewählt?
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. 
Wer darf wählen?
Es können nur diejenigen Mitglieder wählen und gewählt werden,  die bei Ablauf der Wahlfrist am 31. März 2016 seit mindestens sechs Kalendermonaten Mitglied des Versorgungswerkes und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wer ist wählbar?
Jede(r) Wahlberechtigte kann für die Wahl zur Vertreterversammlung nominiert werden, sofern der Wahlvorschlag von mindestens eine(m)/(r) Wahlberechtigten unterstützt wird. 
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über maximal 30 Stimmen. Jedem Bewerber kann nur eine Stimme gegeben werden. Gewählt werden kann nur, wer auf dem Stimmzettel als Bewerber/in verzeichnet ist. Die Bewerberinnen und Bewerber, die gewählt werden sollen, sind durch ein zu ihrem Namen gesetztes Kreuz zweifelsfrei zu bezeichnen. Zusätzliche Vermerke machen den Stimmzettel ungültig.
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