Das Versorgungswerk

ist die berufständische Versorgungseinrichtung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin.

Es gewährleistet seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung. Bei den Leistungen, ausschließlich aus eigenen Mitteln, handelt es sich um Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sowie Sterbegeld. Zu Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit können Zuschüsse gewährt werden.

Beiträge sind einkommensbezogen zu entrichten. Berufsspezifisch abhängig beschäftigte Mitglieder haben Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Regelaltersvorsorge im Versorgungswerk bietet auch Spielraum für individuelle Gestaltung.

Das Finanzierungsverfahren ist kapitalgedeckt mit Solidaranteilen.

Aufsichtsbehörde ist die Senatsverwaltung für Justiz.

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.“ (ABV).

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